Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Inhalte dieser Seite

  1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
  2. Nicht barrierefreie Inhalte
  3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
  4. Feedback und Kontaktangaben
  5. Durchsetzungsverfahren

Die Olympia Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GmbH ist bemüht, ihre Website www.olympiaworld.at im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) bzw. dem Tiroler Antidiskriminierungsgesetz zur Umsetzung der EU Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden harmonisierten Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-08) vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen:

  • Für einige nicht-dekorative Bilder fehlt der Alternativtext oder ist der Alternativtext nicht aussagekräftig, sodass diese Information für Screenreader-BenutzerIn nicht zugänglich ist. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte) nicht erfüllt. 
  • Die Überschriftstruktur ist manchmal nicht sehr aussagekräftig, da keine bzw. doppelte H1-Auszeichnungen (WCAG 1.3.1 Info und Beziehungen und 2.4.6 Überschriften und Beschriftungen).
  • Es gibt vereinzelt Probleme mit der Tastaturbedienung und ganz selten wird auch der Tastaturfokus nicht angezeigt, sowie wird manchmal der Screenreader-BenutzerIn der Status nicht angesagt (WCAG 2.1.1 Tastatur, 2.4.7 Fokus sichtbar und 4.1.3 Statusmeldungen).
  • Es werden keine Skiplinks und keine Links zum Überspringen verwendet (2.4.1 Blöcke umgehen). Auf der englischsprachigen Website liest der Screenreader alle Inhalte in deutscher Lautschrift vor (WCAG 3.1.1 Sprache der Seite).

b) Unverhältnismäßige Belastung:

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

  • Live übertragende zeitbasierte Medien 
  • Online-Karten- und Kartendienste (eingeschränkt, Alternative anbieten).

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit:

Diese Erklärung wurde am 27. August 2024 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz zur Umsetzung der Anforderungen der EU Richtlinie 2016/2102 erfolgte in Form eines Fremdtests nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im August 2024. Überprüft wurden die Startseite in Deutsch, die Suchfunktion und das Suchergebnis, sowie 2 Inhaltsseiten in deutscher Sprache. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

4. Feedback und Kontaktangaben:

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an office@olympiaworld.at.

Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Unterseite unserer Webseite an.

5. Durchsetzungsverfahren:

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Antidiskriminierungsstelle im Land Tirol wenden: servicestelle.gleichbehandlung@tirol.gv.at 

Diese Beschwerden werden von der Antidiskriminierungsstelle dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch das Land Tirol oder einer ihn zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Antidiskriminierungsstelle dem Land Tirol oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren (link: https://www.ffg.at/barrierefreiheit/beschwerdestelle bzw. Antidiskriminierungsstelle im Land Tirol https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/gleichbehandlung-antidiskriminierung/antidiskriminierung/antidiskriminierungsbeauftragte/ )